EU-weite Ausschreibung

# Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28 (zzgl. V.-Option 1x12 Mon)

Gesucht wird: Arzneimittel. Die Ausschreibung heißt „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28 (zzgl. V.-Option 1x12 Mon)“. Frist für Angebote: Mittwoch, 05.09.2029, in 1039 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV).

- Angebotsfrist: 05.09.2029, noch 1039 Tage
- Veröffentlicht: 17.09.2026
- Vergabeart: Offenes Verfahren
- Bekanntmachung: EU-weit (TED)
- Leistungsart: Lieferleistung
- Auftragswert: nicht veröffentlicht
- Quelle, zuletzt geprüft: TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
- Erfüllungsort: nicht angegeben

## Kurz gesagt
Die DAK-Gesundheit schließt Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nadroparin.

- Rabattvereinbarung für Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06
- Verträge gelten erstmals vom 1. November 2026 bis 31. Oktober 2028
- Verlängerungsoption um zwölf Monate möglich
- Beitritt für pharmazeutische Unternehmen jederzeit möglich
- Angebote sind per E-Mail an openhouse@dak.de einzureichenZusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

## Leistungsbeschreibung
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu dem Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.11.2026 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: openhouse@dak.de DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.11.2026 abgeschlossen und enden am 31.10.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.

## Was die Bekanntmachung festlegt

- Laufzeit: 24 Monate
- Rahmenvereinbarung: nein
- Bindefrist: 1 Monat nach Angebotsfrist
- Für KMU geeignet: nicht ausgewiesen
- Sicherheitsleistung: nicht verlangt
- Rechtsgrundlage: GWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
- Art des Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts (Bund)

## Fristen und Termine

- Veröffentlichung: Donnerstag, 17.09.2026
- Angebotsfrist: Mittwoch, 05.09.2029, 12:00 Uhr
- Bindefrist endet (rechnerisch): Freitag, 05.10.2029

## Im Marktvergleich

- Ein Auftragswert ist nicht veröffentlicht, wie bei rund 97 Prozent der offenen Bekanntmachungen.
- Derselben CPV-Gruppe wie diese (Arzneimittel) gehören bundesweit 1833 offene Verfahren an.
- Die Frist fällt in Kalenderwoche 36.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Abgerufen wird während der Laufzeit nach Bedarf, der tatsächliche Umfang steht vorher nicht fest.

## Fragen zu dieser Ausschreibung

### Wie viel Zeit bleibt für das Angebot?
Bis Mittwoch, 05.09.2029, also noch 1039 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

### Was bedeutet hier Rahmenvereinbarung?
Die Vergabestelle schließt einen Vertrag über eine Laufzeit und ruft Leistungen nach Bedarf ab. Mengen in der Bekanntmachung sind Schätzungen, keine Zusagen.

### Muss eine Sicherheit gestellt werden?
Laut Bekanntmachung wird keine Sicherheitsleistung verlangt.

### Ist ein Auftragswert bekannt?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

### Wie lange ist man an das Angebot gebunden?
1 Monat nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 05.10.2029. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

### Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?
Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

## So bereiten Sie das Angebot vor

- Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. [Mehr](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/vergabeunterlagen)
- Abgabe bis 05.09.2029, 12:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. [Mehr](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/elektronische-vergabe)
- An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 05.10.2029: Kapazität und Preise bis dahin sichern. [Mehr](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/zuschlagsfrist-bindefrist)
- Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. [Mehr](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/eigenerklaerung-eee)
- Rahmenvereinbarung: Preise so kalkulieren, dass sie bei kleinen und großen Abrufmengen tragen. [Mehr](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/rahmenvereinbarung)
- Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. [Mehr](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/vergabe-ruege)

## Einordnung nach CPV

- 33600000 Arzneimittel

## Vergleichbare Aufträge: wer den Zuschlag bekam
30.10.2026[Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a ](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z752753-2026)[kohlpharma GmbH](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/firma/kohlpharma-gmbh)–30.10.2026[Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Thalidomid, ATC L](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z752941-2026)[Zentiva Pharma GmbH](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/firma/zentiva-pharma-gmbh)–30.10.2026[Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z755689-2026)[axicorp Pharma GmbH](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/firma/axicorp-pharma-gmbh)–30.10.2026[Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkst. Allergenextrakt div. ](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z756283-2026)[ALK - Abelló Arzneimittel GmbH](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/firma/alk-abell-arzneimittel-gmbh)–29.10.2026[Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zur Wirkstoffkombination ](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130c-abs-1-sgb-v-i-v-m-130a-abs-z751823-2026)[GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/firma/glaxosmithkline-gmbh-co-kg)–Zuschlagsbekanntmachungen auf TED, gleiche CPV-Gruppe (33600…). [Alle Zuschläge](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlaege)

## Weitere offene Ausschreibungen
Derzeit keine weiteren offenen Verfahren.

## Rechtsrahmen

> (1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.
GWB § 119 (Verfahrensarten), zitiert nach gesetze-im-internet.de
[Was das für Bieter heißt](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/vergabeverfahren)

## Wissen zum Verfahren

- [EU-Schwellenwerte](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/schwellenwerte)
- [Vergabeunterlagen lesen](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/vergabeunterlagen)
- [Eignung nachweisen](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/eignung)
- [Angebotsfristen](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/angebotsfristen)
- [An einer Ausschreibung teilnehmen](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/wissen/ausschreibung-teilnehmen)

## Quellen

- Bekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 01.11.2026
 
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008, deutsche Fassung
 
- GWB § 119: gesetze-im-internet.de
 
- Marktzahlen: [Vergabe-Index](https://neurobird.com/de/ausschreibungen/vergabe-index), eigene Auswertung aller offenen Bekanntmachungen

Zitieren: „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B01AB06 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28 (zzgl. V.-Option 1x12 Mon)“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen,
 https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-t640827-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die
 Originalbekanntmachung.

Quelle der Seite: https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-t640827-2026
