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Vergaberecht erklärt

EU-Schwellenwerte 2026 und 2027

Der Schwellenwert entscheidet, welches Recht auf einen Auftrag anzuwenden ist. Darüber gilt europäisches Vergaberecht mit europaweiter Bekanntmachung und dem Rechtsweg zur Vergabekammer, darunter nationales Haushaltsrecht. Die Werte werden alle zwei Jahre angepasst, und sie sind zum 1. Januar 2026 gesunken.

Stand 2026-09-07

Entscheidungsbaum: geschätzter Auftragswert bestimmt das anwendbare Recht Geschätzter Auftragswert netto, gesamte Laufzeit unter Schwellenwert ab Schwellenwert Nationales Recht UVgO für Liefer- und Dienstleistung VOB/A Abschnitt 1 für Bau EU-Vergaberecht GWB, VgV, SektVO VOB/A Abschnitt 2 Bekanntmachung auf Landes- und Kommunalplattformen kein Weg zur Vergabekammer Bekanntmachung europaweit auf TED Nachprüfung vor der Vergabekammer
Der geschätzte Auftragswert entscheidet, welches Regelwerk gilt, wo bekannt gemacht wird und ob es einen Rechtsweg gibt.

Die Werte seit dem 1. Januar 2026

Klassische Vergaberichtlinie

Auftragsartab 01.01.2026bis 31.12.2025
Bauleistungen5.404.000 EUR5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen, obere und oberste Bundesbehörden140.000 EUR143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen, alle übrigen öffentlichen Auftraggeber216.000 EUR221.000 EUR

Sektorenauftraggeber

Auftragsartab 01.01.2026bis 31.12.2025
Bauleistungen5.404.000 EUR5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen432.000 EUR443.000 EUR

Konzessionen

Auftragsartab 01.01.2026bis 31.12.2025
Konzessionen5.404.000 EUR5.538.000 EUR

Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober 2025. Abgerufen am 2026-09-07. Quellen: cosinex, EU-Schwellenwerte 2026/2027 veröffentlicht · Deutsches Vergabeportal, EU-Schwellenwerte 2026/2027 · Deutscher Städte- und Gemeindebund, Neue EU-Schwellenwerte festgelegt

Alle Werte verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer, und beziehen sich auf den geschätzten Gesamtauftragswert über die volle Laufzeit einschliesslich aller Optionen und Verlängerungen. Nicht auf die einzelne Jahresrate.

Warum die Werte diesmal gefallen sind

Die Schwellenwerte sind in der EU in Euro festgelegt, leiten sich aber aus den Sonderziehungsrechten des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO ab. Alle zwei Jahre wird der Euro-Gegenwert neu berechnet. Bewegt sich der Euro gegenüber dem Währungskorb nach oben, sinken die Euro-Beträge. Genau das ist zum 1. Januar 2026 passiert.

Für Sie als Bieter hat das eine praktische Folge: Aufträge, die 2025 knapp national vergeben worden wären, rutschen 2026 über die Schwelle und werden europaweit bekannt gemacht. Der Kreis der Mitbewerber wird bei diesen Aufträgen grösser, die Fristen aber auch länger.

Was unterhalb der Schwelle gilt

Unterhalb gilt kein EU-Recht, sondern Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Für Liefer- und Dienstleistungen ist das die UVgO, soweit das jeweilige Land sie eingeführt hat, für Bauleistungen die VOB/A Abschnitt 1. Die Wertgrenzen für Direktaufträge und beschränkte Ausschreibungen setzen die Länder selbst, sie unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Was die Bekanntmachungen selbst preisgeben

Der geschätzte Auftragswert entscheidet über das anwendbare Recht, aber er steht selten in der Bekanntmachung. Von 3972 offenen Verfahren im Index veröffentlichen 185 einen Wert, das sind 4,7 Prozent. Bei den übrigen 3787 steht er nicht dort.

Für Sie hat das zwei Folgen. Erstens lässt sich aus einer Bekanntmachung meist nicht ablesen, ob der Auftrag Ihre Größenordnung trifft, das ergibt erst das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen. Zweitens ist jede Statistik über Auftragswerte in diesem Markt mit Vorsicht zu lesen, weil sie auf einem kleinen und nicht zufälligen Ausschnitt beruht: Verfahren, die einen Wert nennen, sind systematisch die größeren.

Gezählt über 3972 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-07. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Gelten die Schwellenwerte netto oder brutto?

Netto. Massgeblich ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer über die gesamte Vertragslaufzeit, einschliesslich Verlängerungsoptionen.

Wie lange gelten die aktuellen Werte?

Sie gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Die nächste turnusmässige Anpassung steht zum 1. Januar 2028 an.

Darf ein Auftrag aufgeteilt werden, um unter der Schwelle zu bleiben?

Nein. Eine Aufteilung mit dem Zweck, die Anwendung des EU-Vergaberechts zu umgehen, ist unzulässig. Eine Aufteilung in Fachlose aus sachlichen Gründen ist dagegen der gesetzliche Regelfall und für mittelständische Bieter der wichtigste Hebel überhaupt.

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