Vergaberecht erklärt
EU-Schwellenwerte 2026 und 2027
Der Schwellenwert entscheidet, welches Recht auf einen Auftrag anzuwenden ist. Darüber gilt europäisches Vergaberecht mit europaweiter Bekanntmachung und dem Rechtsweg zur Vergabekammer, darunter nationales Haushaltsrecht. Die Werte werden alle zwei Jahre angepasst, und sie sind zum 1. Januar 2026 gesunken.
(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. § 114 Absatz 2 bleibt unberührt.
Die Werte seit dem 1. Januar 2026
Klassische Vergaberichtlinie
| Auftragsart | ab 01.01.2026 | bis 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Bauleistungen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen, obere und oberste Bundesbehörden | 140.000 EUR | 143.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen, alle übrigen öffentlichen Auftraggeber | 216.000 EUR | 221.000 EUR |
Sektorenauftraggeber
| Auftragsart | ab 01.01.2026 | bis 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Bauleistungen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen | 432.000 EUR | 443.000 EUR |
Konzessionen
| Auftragsart | ab 01.01.2026 | bis 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Konzessionen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR |
Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober 2025. Abgerufen am 2026-09-07. Quellen: cosinex, EU-Schwellenwerte 2026/2027 veröffentlicht · Deutsches Vergabeportal, EU-Schwellenwerte 2026/2027 · Deutscher Städte- und Gemeindebund, Neue EU-Schwellenwerte festgelegt
Alle Werte verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer, und beziehen sich auf den geschätzten Gesamtauftragswert über die volle Laufzeit einschliesslich aller Optionen und Verlängerungen. Nicht auf die einzelne Jahresrate.
Warum die Werte diesmal gefallen sind
Die Schwellenwerte sind in der EU in Euro festgelegt, leiten sich aber aus den Sonderziehungsrechten des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO ab. Alle zwei Jahre wird der Euro-Gegenwert neu berechnet. Bewegt sich der Euro gegenüber dem Währungskorb nach oben, sinken die Euro-Beträge. Genau das ist zum 1. Januar 2026 passiert.
Für Sie als Bieter hat das eine praktische Folge: Aufträge, die 2025 knapp national vergeben worden wären, rutschen 2026 über die Schwelle und werden europaweit bekannt gemacht. Der Kreis der Mitbewerber wird bei diesen Aufträgen grösser, die Fristen aber auch länger.
Was unterhalb der Schwelle gilt
Unterhalb gilt kein EU-Recht, sondern Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Für Liefer- und Dienstleistungen ist das die UVgO, soweit das jeweilige Land sie eingeführt hat, für Bauleistungen die VOB/A Abschnitt 1. Die Wertgrenzen für Direktaufträge und beschränkte Ausschreibungen setzen die Länder selbst, sie unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Wie der Auftragswert geschätzt wird
Massgeblich ist nicht der Betrag, den Sie anbieten, sondern die Schätzung des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens. Geschätzt wird der gesamte Wert ohne Umsatzsteuer über die volle Laufzeit, einschliesslich Verlängerungsoptionen, Prämien, Nebenkosten und aller Leistungen, die der Auftraggeber beistellt oder abrufen kann.
Bei wiederkehrenden Leistungen zählt nicht der einzelne Abruf. Der Auftraggeber muss gleichartige Bedarfe zusammenrechnen, entweder auf Basis der tatsächlichen Vergaben eines vergleichbaren Vorzeitraums oder auf Basis der geplanten Beschaffung. Für Verträge ohne feste Laufzeit sieht das Vergaberecht einen pauschalen Vervielfältiger des Monatswerts vor.
Für Sie ist die Schätzung deshalb interessant, weil sie in den Vergabeunterlagen sichtbar wird, etwa in Mengengerüsten oder im angegebenen Rahmenvolumen. Sie sagt Ihnen, mit welchem Auftragsvolumen die Vergabestelle rechnet, und damit auch, ob Ihre eigene Kalkulation in einer ganz anderen Grössenordnung liegt.
Lose: welcher Wert für die Schwelle zählt
Wird ein Auftrag in Fach- oder Teillose zerlegt, zählt für die Frage des anwendbaren Rechts der Wert aller Lose zusammen, nicht der Wert des einzelnen Loses. Ein Bauvorhaben oberhalb der Schwelle bleibt europaweit auszuschreiben, auch wenn jedes einzelne Gewerk für sich betrachtet klein ist.
Für kleine Lose kennt das europäische Recht eine eng begrenzte Ausnahme, die zugleich an einen Anteil am Gesamtwert und an einen absoluten Betrag gebunden ist. Sie ändert nichts daran, dass die Aufteilung selbst nicht dazu dienen darf, das Vergaberecht zu umgehen.
Praktisch heisst das: prüfen Sie bei einer national bekannt gemachten Ausschreibung, ob sie erkennbar Teil eines grösseren Vorhabens ist. Wo mehrere Lose desselben Vorhabens getrennt und national vergeben werden, obwohl die Summe deutlich darüber liegt, ist das oberhalb der Schwelle ein rügefähiger Punkt.
Was sich für Ihr Angebot ändert, wenn die Schwelle überschritten ist
Oberhalb der Schwelle wird europaweit bekannt gemacht, es gelten längere Mindestfristen, und die Unterlagen folgen stärker standardisierten Formularen. Die Eignung können Sie in vielen Verfahren zunächst über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachweisen und die eigentlichen Nachweise erst auf Anforderung vorlegen.
Der grösste Unterschied liegt aber am Ende des Verfahrens. Oberhalb der Schwelle erhalten unterlegene Bieter vor dem Zuschlag eine Information über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger und die Gründe der Nichtberücksichtigung, und der Vertrag darf erst nach Ablauf einer Wartefrist geschlossen werden. In dieser Zeit können Sie rügen und die Vergabekammer anrufen.
Unterhalb der Schwelle fehlt dieser Rechtsweg in aller Regel. Ihr Einwand geht an die Vergabestelle selbst oder an die zuständige Aufsicht. Das ist ein sachlicher Grund, unterhalb der Schwelle mehr Sorgfalt auf die Formalien vor der Abgabe zu legen und weniger Hoffnung auf eine Korrektur danach.
Was die Bekanntmachungen selbst preisgeben
Der geschätzte Auftragswert entscheidet über das anwendbare Recht, aber er steht selten in der Bekanntmachung. Von 9774 offenen Verfahren im Index veröffentlichen 539 einen Wert, das sind 5,5 Prozent. Bei den übrigen 9235 steht er nicht dort.
Für Sie hat das zwei Folgen. Erstens lässt sich aus einer Bekanntmachung meist nicht ablesen, ob der Auftrag Ihre Größenordnung trifft, das ergibt erst das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen. Zweitens ist jede Statistik über Auftragswerte in diesem Markt mit Vorsicht zu lesen, weil sie auf einem kleinen und nicht zufälligen Ausschnitt beruht: Verfahren, die einen Wert nennen, sind systematisch die größeren.
Gezählt über 9774 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-10-22. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.
Häufige Fragen
Gelten die Schwellenwerte netto oder brutto?
Netto. Massgeblich ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer über die gesamte Vertragslaufzeit, einschliesslich Verlängerungsoptionen.
Wie lange gelten die aktuellen Werte?
Sie gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Die nächste turnusmässige Anpassung steht zum 1. Januar 2028 an.
Darf ein Auftrag aufgeteilt werden, um unter der Schwelle zu bleiben?
Nein. Eine Aufteilung mit dem Zweck, die Anwendung des EU-Vergaberechts zu umgehen, ist unzulässig. Eine Aufteilung in Fachlose aus sachlichen Gründen ist dagegen der gesetzliche Regelfall und für mittelständische Bieter der wichtigste Hebel überhaupt.
Zählt bei einer Rahmenvereinbarung der einzelne Abruf oder das Gesamtvolumen?
Das geschätzte Gesamtvolumen aller Abrufe über die gesamte Laufzeit. Der einzelne Abruf ist für die Schwellenwertfrage ohne Bedeutung, auch wenn er klein ist.
Gilt der Schwellenwert für Bauleistungen je Gewerk oder je Bauvorhaben?
Je Bauvorhaben. Massgeblich ist der geschätzte Gesamtwert der Baumassnahme, nicht der Wert des einzelnen Fachloses. Die Losvergabe bleibt davon unberührt, sie ändert nur nicht das anwendbare Recht.