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Vergaberecht erklärt

Die VOB/A

Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Sie wird durch Verweis verbindlich. Teil A regelt die Vergabe, und er zerfällt in drei Abschnitte mit unterschiedlichem Anwendungsbereich.

Stand 2026-09-07

Entscheidungsbaum: geschätzter Auftragswert bestimmt das anwendbare Recht Geschätzter Auftragswert netto, gesamte Laufzeit unter Schwellenwert ab Schwellenwert Nationales Recht UVgO für Liefer- und Dienstleistung VOB/A Abschnitt 1 für Bau EU-Vergaberecht GWB, VgV, SektVO VOB/A Abschnitt 2 Bekanntmachung auf Landes- und Kommunalplattformen kein Weg zur Vergabekammer Bekanntmachung europaweit auf TED Nachprüfung vor der Vergabekammer
Der geschätzte Auftragswert entscheidet, welches Regelwerk gilt, wo bekannt gemacht wird und ob es einen Rechtsweg gibt.

Die drei Teile der VOB

Die drei Abschnitte der VOB/A

Abschnitt 1 gilt für nationale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hier stehen die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe.

Abschnitt 2, oft VOB/A-EU genannt, gilt oberhalb der Schwellenwerte und setzt die europäische Vergaberichtlinie um. Hier heissen die Verfahren offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren.

Abschnitt 3, die VOB/A-VS, gilt für Bauaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit und begegnet Ihnen im Normalgeschäft praktisch nicht.

Die Regeln, die Bieter am häufigsten treffen

Die Pflicht zur Fachlosvergabe ist für mittelständische Betriebe die wichtigste Vorschrift des gesamten Regelwerks. Leistungen verschiedener Handwerks- oder Fachbereiche sind grundsätzlich getrennt zu vergeben. Wo ein Auftraggeber alles in ein Gesamtlos packt, braucht er dafür wirtschaftliche oder technische Gründe.

Ebenso praktisch relevant: das Verbot, die Vergabeunterlagen zu ändern, die Regeln zur Nachforderung fehlender Unterlagen und die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote aufzuklären, bevor sie ausgeschlossen werden.

Wie gross der nationale Teil ist

Von 3972 offenen Verfahren im Index sind 964 nationale Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, also 24,3 Prozent. Diese Verfahren erscheinen nicht im EU-Amtsblatt.

Diese Zahl unterschätzt den nationalen Markt noch deutlich, weil unterhalb der Schwellenwerte keine Pflicht zur zentralen Veröffentlichung besteht. Was hier gezählt wird, ist der Teil, der auf der Bundesplattform landet. Der Rest verteilt sich über Landes- und Kommunalportale, und beschränkte Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erscheinen überhaupt nirgends.

Gezählt über 3972 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-07. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Ist die VOB/A ein Gesetz?

Nein. Sie wird durch haushaltsrechtliche Anwendungsbefehle von Bund und Ländern sowie durch Verweis in der VgV für Bauleistungen verbindlich.

Wann gilt Abschnitt 1 und wann Abschnitt 2?

Abschnitt 2 gilt ab dem EU-Schwellenwert für Bauleistungen, seit dem 1. Januar 2026 sind das 5.404.000 EUR netto. Darunter gilt Abschnitt 1.

Muss ich die VOB/C kennen, wenn ich nur kalkuliere?

Gerade dann. Die ATV der VOB/C bestimmen, welche Leistungen ohne eigene Position mitzuliefern sind und wie Mengen ermittelt werden. Beides geht unmittelbar in den Einheitspreis ein.

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