Vergaberecht erklärt
Die UVgO
Die UVgO regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie hat die alte VOL/A abgelöst. Wichtig für Bieter ist ein Detail, das viele übersehen: sie gilt nicht automatisch überall.
Was die UVgO ist
Die Unterschwellenvergabeordnung ist keine Rechtsverordnung mit unmittelbarer Geltung, sondern eine Verfahrensordnung, die erst durch haushaltsrechtliche Anwendungsbefehle verbindlich wird. Der Bund hat sie eingeführt, die Länder einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten, teils mit eigenen Abweichungen.
Praktisch heisst das: welche Regeln für einen Auftrag unterhalb der Schwellenwerte gelten, hängt davon ab, wer der Auftraggeber ist und in welchem Land er sitzt. Für Bauleistungen gilt sie ohnehin nicht, dort bleibt es bei der VOB/A Abschnitt 1.
Die Verfahrensarten der UVgO
- Öffentliche Ausschreibung. Unbegrenzter Bieterkreis, öffentliche Bekanntmachung.
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Öffentlicher Aufruf zur Teilnahme, Auswahl, dann Angebotsphase.
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Direkte Aufforderung mehrerer Unternehmen, an Voraussetzungen und Wertgrenzen gebunden.
- Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb. Das Gegenstück zur freihändigen Vergabe der VOB/A, mit echter Verhandlung über die Angebote.
- Direktauftrag. Unterhalb einer niedrigen Wertgrenze ohne Verfahren, unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Wechsel unter den Anbietern.
Was das für Ihre Recherche bedeutet
Die UVgO kennt keine Pflicht zur Bekanntmachung auf einem zentralen Portal in der Weise, wie EU-Vergaben auf TED erscheinen müssen. Nationale Aufträge verteilen sich über eine grosse Zahl von Landes- und Kommunalplattformen. Wer nur eine Plattform beobachtet, sieht einen Ausschnitt.
Deshalb ist die Kombination aus mehreren Quellen und einer Eintragung bei den Vergabestellen der Region wirksamer als die Beobachtung eines einzelnen Portals.
Wie gross der nationale Teil ist
Von 3972 offenen Verfahren im Index sind 964 nationale Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, also 24,3 Prozent. Diese Verfahren erscheinen nicht im EU-Amtsblatt.
Diese Zahl unterschätzt den nationalen Markt noch deutlich, weil unterhalb der Schwellenwerte keine Pflicht zur zentralen Veröffentlichung besteht. Was hier gezählt wird, ist der Teil, der auf der Bundesplattform landet. Der Rest verteilt sich über Landes- und Kommunalportale, und beschränkte Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erscheinen überhaupt nirgends.
Gezählt über 3972 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-07. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.
Häufige Fragen
Gilt die UVgO in meinem Bundesland?
Das entscheidet das jeweilige Landeshaushaltsrecht. Die meisten Länder haben sie eingeführt, einige mit Abweichungen bei den Wertgrenzen, einzelne arbeiten weiter mit eigenen Regelungen. Massgeblich ist der Vergabeerlass des Landes der Vergabestelle.
Gilt die UVgO auch für Bauleistungen?
Nein. Für Bauleistungen unterhalb der Schwellenwerte gilt die VOB/A Abschnitt 1.
Was ist der Unterschied zwischen Verhandlungsvergabe und freihändiger Vergabe?
Inhaltlich sind sie sehr ähnlich. Verhandlungsvergabe ist der Begriff der UVgO für Liefer- und Dienstleistungen, freihändige Vergabe der Begriff der VOB/A für Bauleistungen.