Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge finden

Vergaberecht erklärt

Eignung, Nachweise und Präqualifikation

Eignung ist die Eintrittskarte. Sie wird vor dem Preis geprüft, und wer sie nicht nachweist, kommt in die Wertung des Angebots gar nicht erst hinein. Der Aufwand dafür lässt sich weitgehend einmalig erledigen statt bei jedem Angebot neu.

Stand 2026-09-07

Die vier Wertungsstufen in fester Reihenfolge 01 Formal Frist, Vollständigkeit, unveränderte Unterlagen 02 Eignung Nachweise, keine Ausschlussgründe 03 Preis Plausibilität, Aufklärung auffälliger Angebote 04 Wirtschaftlichkeit Zuschlagskriterien und Gewichtung Wer auf einer Stufe ausscheidet, wird auf den folgenden nicht mehr betrachtet. Der beste Preis rettet kein formal fehlerhaftes Angebot.
Die Reihenfolge ist bindend, und sie erklärt, warum die meisten Angebote nicht am Preis scheitern.

Die vier Gruppen von Eignungsnachweisen

Präqualifikation

Bei der Präqualifikation lassen Sie Ihre Eignungsnachweise einmal jährlich von einer anerkannten Stelle prüfen und werden in ein Verzeichnis eingetragen. Im Verfahren geben Sie dann nur noch Ihre Nummer an. Für Bauleistungen ist das die Präqualifikation nach PQ-VOB, für Liefer- und Dienstleistungen bestehen eigene Verzeichnisse.

Der Nutzen liegt nicht nur in der Zeitersparnis. Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben stellen Vergabestellen ihren Bieterkreis häufig aus diesen Verzeichnissen zusammen. Wer dort nicht steht, wird nicht gefunden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Oberhalb der Schwellenwerte tritt an die Stelle der Nachweise zunächst die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, kurz EEE. Sie erklären damit, dass Sie die Eignungskriterien erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die eigentlichen Belege verlangt der Auftraggeber erst von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll.

Das senkt den Aufwand pro Verfahren erheblich. Es verschiebt ihn aber auch: die Belege müssen dann kurzfristig vorliegen, und veraltete Bescheinigungen kosten in dieser Phase den Auftrag.

Wenn Unterlagen fehlen

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen darf der Auftraggeber nachfordern. Er ist dazu nicht in jedem Fall verpflichtet, und die Nachforderungsfrist ist kurz und nicht verlängerbar. Leistungsbezogene Angaben, insbesondere Preise, sind von der Nachforderung ausgenommen.

Wie viel Zeit tatsächlich bleibt

Der Angebotsvorlauf ist die Grösse, an der die meisten Bewerbungen scheitern, lange bevor der Preis eine Rolle spielt. So verteilt sich die verbleibende Frist über die offenen Verfahren:

RestfristAnzahlAnteil
14 bis 30 Tage211453,2 %
7 bis 14 Tage77819,6 %
weniger als 7 Tage70817,8 %
mehr als 30 Tage3729,4 %

1486 von 3972 Verfahren, also 37,4 Prozent, haben weniger als zwei Wochen Restfrist. Wer Eignungsnachweise erst dann zusammensucht, wenn er die Bekanntmachung liest, fällt bei diesen Verfahren regelmässig heraus. Das ist das eigentliche Argument für die Präqualifikation: sie verlegt den Aufwand aus der Frist heraus.

Gezählt über 3972 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-07. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Was kostet die Präqualifikation?

Sie wird von den anerkannten Präqualifizierungsstellen nach eigenen Gebührenordnungen erhoben und jährlich erneuert. Die Höhe richtet sich meist nach der Betriebsgrösse. Fragen Sie die Konditionen direkt bei einer anerkannten Stelle ab.

Kann ich Eignung über einen Nachunternehmer nachweisen?

Ja, das ist die Eignungsleihe. Sie legen dann eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vor. Bei bestimmten kritischen Leistungen kann der Auftraggeber verlangen, dass Sie sie selbst ausführen.

Wie aktuell müssen die Bescheinigungen sein?

Das gibt der Auftraggeber vor, üblich sind wenige Monate. Halten Sie Unbedenklichkeitsbescheinigungen laufend aktuell, sie sind der häufigste Grund für Verzögerungen kurz vor Zuschlag.

Weiterlesen