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Vergaberecht erklärt

Die Vergabeverfahren im Überblick

Die Verfahrensart entscheidet, wie viele Bieter Sie gegen sich haben, ob Sie überhaupt eingeladen werden und wie viel Zeit Sie für das Angebot bekommen. Sie steht in jeder Bekanntmachung, wird von Bietern aber selten gelesen, weil die Begriffe oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterschiedlich heissen.

Stand 2026-09-07

Entscheidungsbaum: geschätzter Auftragswert bestimmt das anwendbare Recht Geschätzter Auftragswert netto, gesamte Laufzeit unter Schwellenwert ab Schwellenwert Nationales Recht UVgO für Liefer- und Dienstleistung VOB/A Abschnitt 1 für Bau EU-Vergaberecht GWB, VgV, SektVO VOB/A Abschnitt 2 Bekanntmachung auf Landes- und Kommunalplattformen kein Weg zur Vergabekammer Bekanntmachung europaweit auf TED Nachprüfung vor der Vergabekammer
Der geschätzte Auftragswert entscheidet, welches Regelwerk gilt, wo bekannt gemacht wird und ob es einen Rechtsweg gibt.

Zwei Regelwerke, zwei Vokabulare

Öffentliche Auftraggeber in Deutschland arbeiten mit zwei Regelwerken. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt europäisches Vergaberecht, umgesetzt in GWB, VgV, SektVO und VOB/A Abschnitt 2. Unterhalb gilt nationales Haushaltsrecht, also die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und VOB/A Abschnitt 1 für Bauleistungen.

Dieselbe Sache trägt in beiden Welten einen anderen Namen. Was oberhalb der Schwelle offenes Verfahren heisst, heisst unterhalb öffentliche Ausschreibung. Aus dem nicht offenen Verfahren wird die beschränkte Ausschreibung, aus dem Verhandlungsverfahren die Verhandlungsvergabe, die in der VOB/A weiterhin freihändige Vergabe genannt wird. Wer nach dem falschen Begriff sucht, findet die Hälfte der Aufträge nicht.

Oberhalb der Schwellenwerte

Das offene Verfahren ist der Regelfall. Der Auftraggeber fordert öffentlich eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auf. Jeder darf bieten, die Eignung wird zusammen mit dem Angebot geprüft. Für Sie heisst das: freier Zugang, aber unbekannt viele Mitbewerber.

Beim nicht offenen Verfahren steht ein Teilnahmewettbewerb davor. Sie bewerben sich zuerst mit Ihren Eignungsnachweisen, der Auftraggeber wählt eine begrenzte Zahl von Bewerbern aus und nur diese dürfen anbieten. Der Aufwand verteilt sich damit auf zwei Stufen, die Erfolgsquote in Stufe zwei ist deutlich höher.

Das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog sind an Voraussetzungen gebunden, etwa daran, dass die Leistung nicht vorab eindeutig beschreibbar ist. Sie erkennen sie daran, dass über den Angebotsinhalt tatsächlich gesprochen wird. Die Innovationspartnerschaft ist der Sonderfall für Entwicklungsleistungen.

Unterhalb der Schwellenwerte

Hier liegt das Geschäft, um das mittelständische Betriebe tatsächlich konkurrieren. Die öffentliche Ausschreibung entspricht dem offenen Verfahren. Die beschränkte Ausschreibung gibt es mit und ohne Teilnahmewettbewerb, und die Variante ohne Teilnahmewettbewerb ist für Bieter die unangenehmste: der Auftraggeber fordert direkt eine Handvoll Unternehmen auf, die er kennt. Wer nicht auf dieser Liste steht, erfährt von dem Auftrag nichts.

Genau deshalb lohnt sich die Präqualifikation und die Eintragung in die Bieterdatenbanken der Vergabestellen, mit denen Sie arbeiten wollen. Sichtbarkeit ist unterhalb der Schwellenwerte kein Nebeneffekt, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt gefragt zu werden.

Wie häufig die Verfahrensarten wirklich sind

Die Verfahrensart steht in jeder Bekanntmachung. So verteilt sie sich über die Verfahren, die gerade offen sind:

VerfahrensartAnzahlAnteil
Offenes Verfahren296674,9 %
Öffentliche Ausschreibung91623,1 %
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb421,1 %
Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb100,3 %
Beschränkte Ausschreibung90,2 %
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb60,2 %
Freihändige Vergabe50,1 %
Vorinformationsverfahren40,1 %

Das Bild ist eindeutig: die offenen Verfahren dominieren, weil sie oberhalb der Schwellenwerte der gesetzliche Regelfall sind und weil 3008 der Treffer aus dem EU-Amtsblatt stammen gegenüber 964 nationalen. Beschränkte und freihändige Verfahren erscheinen in dieser Statistik selten, und zwar aus einem Grund, der für Bieter der eigentliche Punkt ist: die Variante ohne Teilnahmewettbewerb wird gar nicht erst bekannt gemacht. Was Sie hier zählen können, ist nur der Teil des Marktes, der öffentlich stattfindet.

Gezählt über 3972 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-07. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Welche Verfahrensart ist die häufigste?

Unterhalb der EU-Schwellenwerte dominieren die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung. Oberhalb ist das offene Verfahren der gesetzliche Regelfall, von dem der Auftraggeber nur mit Begründung abweichen darf.

Woran erkenne ich die Verfahrensart in der Bekanntmachung?

Sie steht als eigenes Feld in jeder Bekanntmachung, bei EU-Verfahren als Verfahrensart, national meist als Vergabeart. In der Trefferliste dieser Seite wird sie an jedem Treffer mit angezeigt, weil sie die Gewinnchance stärker beeinflusst als fast jedes andere Merkmal.

Kann ich gegen die Wahl der Verfahrensart vorgehen?

Oberhalb der Schwellenwerte ja, über eine Rüge und anschliessend einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer. Unterhalb gibt es diesen Rechtsweg in der Regel nicht, dort bleibt nur die Beschwerde bei der Vergabestelle selbst.

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