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Vergaberecht erklärt

Zuschlagskriterien und Wertung

Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das ist nicht gleichbedeutend mit dem billigsten. Wie stark der Preis wiegt, legt der Auftraggeber vorher fest und muss es in den Vergabeunterlagen bekannt geben.

Stand 2026-09-07

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Wortlaut aus GWB § 127 Zuschlag, amtliche Fassung des Bundesministeriums der Justiz
Die vier Wertungsstufen in fester Reihenfolge 01 Formal Frist, Vollständigkeit, unveränderte Unterlagen 02 Eignung Nachweise, keine Ausschlussgründe 03 Preis Plausibilität, Aufklärung auffälliger Angebote 04 Wirtschaftlichkeit Zuschlagskriterien und Gewichtung Wer auf einer Stufe ausscheidet, wird auf den folgenden nicht mehr betrachtet. Der beste Preis rettet kein formal fehlerhaftes Angebot.
Die Reihenfolge ist bindend, und sie erklärt, warum die meisten Angebote nicht am Preis scheitern.

Die vier Wertungsstufen

Die Reihenfolge ist bindend. Ein Angebot, das auf Stufe eins ausscheidet, wird inhaltlich nicht mehr betrachtet, egal wie gut der Preis ist.

Preis allein oder Preis-Leistungs-Verhältnis

Bei standardisierten Leistungen ist der Preis oft das einzige Zuschlagskriterium. Sobald Qualität, Konzept, Termintreue oder Nachhaltigkeit eine Rolle spielen, arbeitet der Auftraggeber mit einer Bewertungsmatrix aus mehreren Kriterien mit Gewichtungen, die vorab bekannt zu geben sind.

Lesen Sie die Matrix, bevor Sie kalkulieren. Wenn Qualität mit vierzig Prozent gewichtet ist und über ein Konzept nachgewiesen wird, entscheidet die Qualität Ihres Textes über den Auftrag, nicht der letzte Prozentpunkt im Preis.

Ungewöhnlich niedrige Angebote

Erscheint ein Angebotspreis im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig, muss der Auftraggeber die Zusammensetzung des Preises aufklären, bevor er das Angebot ablehnt. Als Aufgreifschwelle wird in der Praxis häufig ein Abstand von etwa zehn bis zwanzig Prozent zum nächsten Angebot herangezogen.

Wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Kalkulation zu erläutern, ist das kein Vorwurf, sondern ein Verfahrensschritt. Antworten Sie mit nachvollziehbaren Angaben zu Fertigungsverfahren, Bezugsquellen und Vorteilen, die Ihren Preis erklären.

Wie eine Bewertungsmatrix aufgebaut ist

Eine Bewertungsmatrix besteht aus vier Bestandteilen: den Kriterien, ihren Gewichten, einer Punkteskala und der Regel, wie aus Punkten und Gewichten eine Gesamtwertung wird. Alle vier müssen in den Vergabeunterlagen stehen. Fehlt einer davon, ist die Wertung für Bieter nicht nachvollziehbar.

Lesen Sie die Matrix von hinten nach vorn: zuerst die Rechenregel, dann die Gewichte, dann die Punkteskala, zuletzt die Kriterientexte. So sehen Sie sofort, wo überhaupt Punkte zu holen sind. Ein Kriterium mit kleinem Gewicht und feiner Abstufung entscheidet nichts. Ein Kriterium mit großem Gewicht und nur zwei erreichbaren Stufen entscheidet unter Umständen alles.

Preisformeln: warum derselbe Preis unterschiedlich viele Punkte wert ist

Der Preis geht nicht als Betrag in die Wertung ein, sondern wird in Punkte umgerechnet. Die gebräuchlichen Verfahren bewerten zwar alle das günstigste Angebot am besten, führen aber zu deutlich unterschiedlichen Abständen dahinter.

Konzepte schreiben, die gewertet werden können

Beurteilende Kriterien werden über Konzepte nachgewiesen, und Konzepte werden von Menschen bewertet, die mehrere davon nebeneinander lesen und ihre Bewertung anschließend in einem Vermerk begründen müssen. Ein Text, aus dem sich die Bewertung nicht direkt entnehmen lässt, zwingt den Bewerter zu einer eigenen Herleitung, und die fällt selten zu Ihren Gunsten aus.

Übernehmen Sie deshalb die Gliederung der Bewertungsmatrix als Gliederung Ihres Konzepts, mit denselben Überschriften in derselben Reihenfolge. Beantworten Sie jedes Unterkriterium genau dort, wo es gefragt ist, auch wenn sich Inhalte dabei wiederholen. Ein Verweis auf eine andere Seite kostet Punkte, wenn der Bewerter kriteriumsweise vorgeht.

Schreiben Sie konkret und prüfbar: benannte Personen mit ihrer Rolle, Abläufe mit Verantwortlichkeiten, Reaktionswege mit Erreichbarkeiten, Maßnahmen mit dem Zeitpunkt, zu dem sie greifen. Allgemeine Aussagen über hohe Qualität und langjährige Erfahrung sind nicht bewertbar und damit wertlos.

Halten Sie Seiten- und Formatvorgaben genau ein. Wo eine Obergrenze gilt, wird der überschüssige Teil regelmäßig nicht gelesen, und was nicht gelesen wird, wird nicht gewertet. Achten Sie zugleich darauf, dass das Konzept keine Vorbehalte enthält, denn eine Einschränkung im Konzepttext ist eine Änderung der Vergabeunterlagen und kostet nicht Punkte, sondern das Angebot.

Nach der Wertung: Information, Wartefrist und Rüge

Oberhalb der Schwellenwerte darf der Auftraggeber den Zuschlag nicht sofort erteilen. Er informiert die unterlegenen Bieter vorab über den vorgesehenen Bieter und den Grund der Nichtberücksichtigung und wartet danach eine gesetzlich bestimmte Frist ab, bevor der Vertrag zustande kommt. Diese Wartefrist ist die einzige Gelegenheit, eine Entscheidung noch zu korrigieren. Ist der Vertrag geschlossen, bleibt er im Regelfall wirksam.

Der Weg dorthin beginnt mit der Rüge gegenüber dem Auftraggeber. Darin schildern Sie den Sachverhalt, benennen den beanstandeten Punkt und fordern Abhilfe. Hilft der Auftraggeber nicht ab, folgt der Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer. Beide Schritte sind fristgebunden, und die Fristen sind knapp bemessen: ein Absageschreiben, das erst nach dem Wochenende geöffnet wird, kann den Rechtsschutz bereits gekostet haben.

Verstöße, die schon aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen früh gerügt werden, also vor Ablauf der Angebotsfrist. Wer eine intransparente Bewertungsmatrix erst nach der Absage angreift, dringt damit in der Regel nicht mehr durch.

Unterhalb der Schwellenwerte gibt es dieses Nachprüfungsverfahren nicht. Es bleiben die Rüge gegenüber der Vergabestelle, die Einschaltung der Aufsichtsbehörde und der Weg zu den Zivilgerichten. Fragen Sie dort aktiv nach den Gründen der Nichtberücksichtigung, denn der Informationsanspruch besteht auf Antrag und wird selten von selbst erfüllt.

Was die Bekanntmachungen selbst preisgeben

Der geschätzte Auftragswert entscheidet über das anwendbare Recht, aber er steht selten in der Bekanntmachung. Von 9774 offenen Verfahren im Index veröffentlichen 539 einen Wert, das sind 5,5 Prozent. Bei den übrigen 9235 steht er nicht dort.

Für Sie hat das zwei Folgen. Erstens lässt sich aus einer Bekanntmachung meist nicht ablesen, ob der Auftrag Ihre Größenordnung trifft, das ergibt erst das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen. Zweitens ist jede Statistik über Auftragswerte in diesem Markt mit Vorsicht zu lesen, weil sie auf einem kleinen und nicht zufälligen Ausschnitt beruht: Verfahren, die einen Wert nennen, sind systematisch die größeren.

Gezählt über 9774 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-10-22. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Muss der Auftraggeber die Gewichtung vorher nennen?

Ja. Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen anzugeben. Eine nachträgliche Änderung ist unzulässig.

Erfahre ich, warum mein Angebot nicht gewonnen hat?

Oberhalb der Schwellenwerte informiert der Auftraggeber die unterlegenen Bieter vor dem Zuschlag über den Namen des vorgesehenen Bieters und die Gründe. Unterhalb besteht ein Informationsanspruch auf Antrag.

Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?

Bis zum Ablauf der Bindefrist, die in den Vergabeunterlagen steht. Wird sie verlängert, müssen Sie der Verlängerung zustimmen.

Dürfen Referenzen zugleich bei der Eignung und in der Wertung zählen?

Grundsätzlich nicht, denn Eignungskriterien beziehen sich auf das Unternehmen und Zuschlagskriterien auf das Angebot. Eine Ausnahme gilt, wenn die Qualifikation der konkret eingesetzten Personen die Qualität der Leistung unmittelbar beeinflusst, etwa bei Planungs- und Beratungsleistungen. Dann darf das vorgesehene Team bewertet werden, es muss aber getrennt vom Eignungsnachweis abgefragt sein.

Die Bewertungsmatrix ist unklar. Was kann ich tun?

Stellen Sie eine Bieterfrage innerhalb der Fragefrist und beschreiben Sie genau, welche Angabe fehlt, etwa die Rechenregel oder die Bedeutung der einzelnen Punktstufen. Die Antwort geht an alle Bieter. Bleibt die Matrix danach intransparent, ist das ein Punkt, den Sie noch vor Ablauf der Angebotsfrist rügen müssen, weil er später nicht mehr angreifbar ist.

Werden Nebenangebote in die Wertung einbezogen?

Nur wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich zugelassen und Mindestanforderungen dafür festgelegt hat. Ohne diese Vorgaben lässt sich ein Nebenangebot nicht werten. Ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium, ist die Zulassung von Nebenangeboten umstritten, weil sich der Mehrwert einer Abweichung dann rechnerisch nicht abbilden lässt. Verlassen Sie sich in diesem Fall nicht darauf, dass Ihr Nebenangebot betrachtet wird.

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