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Zuschlag · IT und Software

1. ÄV Rahmenvereinbarung gehärtete IT-Komponenten Notebook, Tablet und Zubehör

Den Zuschlag für „1. ÄV Rahmenvereinbarung gehärtete IT-Komponenten Notebook, Tablet und Zubehör“ hat roda computer GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 24.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anroda computer GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags24.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an roda computer GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
23.01.2026(Semi-)gehärtete Notebooks, Notebook-Server und weitere Komponenten–
23.01.2026Beschaffung Großbildwand–
15.01.2026Lieferung und Montage von Medientechnik für Gefechtstand 2 WRLageZ Große OPZ Uedem–
14.01.2026Hardware Missionsplanung CH-53 und LUH SOF–

Alle öffentlichen Aufträge von roda computer GmbH

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

Alle offenen Ausschreibungen IT und Software · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

roda computer GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (48000…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: 1. ÄV Rahmenvereinbarung gehärtete IT-Komponenten Notebook, Tablet und Zubehör“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/1-aev-rahmenvereinbarung-gehaertete-it-komponenten-notebook-tablet-und-z512759-2026, Stand 01.11.2026.