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Zuschlag

§14 Abs.4 Nr.2 VgV

Den Zuschlag für „§14 Abs.4 Nr.2 VgV“ hat UpNano GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Universität Augsburg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 04.08.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 638.280 Euro.

Zuschlag anUpNano GmbH
Auftragswert638.280 Euro
VergabestelleUniversität Augsburg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags04.08.2026

Einordnung

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VeröffentlichtAuftragWert
20.10.2026Kauf und Lieferung eines 2PP-3D-Druckers617.495 Euro

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

UpNano GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 638.280 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

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Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (38000…), letzte 18 Monate.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: §14 Abs.4 Nr.2 VgV“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/14-abs-4-nr-2-vgv-z539273-2026, Stand 01.11.2026.