Zuschlag
2025-0459 Gruppenversicherungsvertrag über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Duisburg
Den Zuschlag für „2025-0459 Gruppenversicherungsvertrag über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Duisburg“ hat Versicherungskammer Bayern - Bayerische Beamtenkrankenkasse AG erhalten. Vergeben hat ihn Einkauf der Stadt Duisburg (10-31) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 28.10.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | Versicherungskammer Bayern - Bayerische Beamtenkrankenkasse AG |
|---|---|
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Einkauf der Stadt Duisburg (10-31) |
| Verfahren | Offenes Verfahren |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 66512000 Unfall- und Krankenversicherungen |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 28.10.2025 |
Einordnung
- Für dieses Gewerk liegen noch zu wenige Zuschläge für einen Vergleich vor.
Wer bei dieser Leistung gewinnt
- DR-WALTER GmbH 1
- Versicherungskammer Bayern - Bayerische Beamtenkrankenkasse AG 1
Gleiche CPV-Gruppe (66512…), letzte 18 Monate.
Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen
- Betriebliche Zusatzkrankenversicherung
Stadt Dorsten
EU-weit · Nordrhein-Westfalen · Offenes VerfahrenFrist 2026-11-23, noch 22 Tage
Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
Versicherungskammer Bayern - Bayerische Beamtenkrankenkasse AG.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: 2025-0459 Gruppenversicherungsvertrag über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Duisburg“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/2025-0459-gruppenversicherungsvertrag-ueber-eine-arbeitgeberfinanzierte-z711301-2025, Stand 01.11.2026.