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Zuschlag · Elektrotechnik

2025-1004532_Flughafen München_ELA Winterdienstgebäude

Den Zuschlag für „2025-1004532_Flughafen München_ELA Winterdienstgebäude“ hat Bachner Elektro GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Flughafen München GmbH im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 29.10.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anBachner Elektro GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleFlughafen München GmbH
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartBauleistung
Leistung nach CPV32342000 Lautsprecher
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags29.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Bachner Elektro GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
29.09.2026Neubau Bauhof Grimma; Gebäudeautomation–
13.08.2026Elektroinstallation 70-00212-3900-40 - PR1208742-3900-B–
10.08.2026Gymnasium Lernwelten Böhlen, Elektroinstallation1.034.262 Euro
06.07.2026Elektrotechnik, BPOL, Neubau D-RSA Freising–
15.06.2026Universität Regensburg - Neubau eines Forschungsgebäudes CITO729.198 Euro
05.06.2026Neubau Bauhof Grimma; Stark- und Schwachstrom–

Alle öffentlichen Aufträge von Bachner Elektro GmbH & Co. KG

Jetzt offen: Ausschreibungen Elektrotechnik

Alle offenen Ausschreibungen Elektrotechnik · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Bachner Elektro GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Elektrotechnik.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (32342…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: 2025-1004532_Flughafen München_ELA Winterdienstgebäude“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/2025-1004532-flughafen-muenchen-ela-winterdienstgebaeude-z713118-2025, Stand 01.11.2026.