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Zuschlag

6W0420 - Rahmenvereinbarunge(n) Wäschereidienstleistungen und Bereitstellung Unterkunftstextilien

Den Zuschlag für „6W0420 - Rahmenvereinbarunge(n) Wäschereidienstleistungen und Bereitstellung Unterkunftstextilien“ hat bardusch GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 12.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anbardusch GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV39510000 Heimtextilien
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags12.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an bardusch GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
27.10.2026Rahmenvertrag Beschaffung persönliche Schutzausrüstung178.942 Euro
07.10.2026Rahmenvereinbarung über Wäscherei-Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Idar-Oberstein–
12.03.2026Mietberufskleidung im Betriebsrestaurant der EnBW AG–
03.02.2026Abschluss Rahmenvereinbarung über die Reinigung bundeswehreigener Unterkunftstexitilen Standorte Weißenfels, N–
31.12.2025Textilreinigung/Wäschereidienstleistungen am Standort Hannover–

Alle öffentlichen Aufträge von bardusch GmbH & Co. KG

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

bardusch GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (39510…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: 6W0420 - Rahmenvereinbarunge(n) Wäschereidienstleistungen und Bereitstellung Unterkunftstextilien“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/6w0420-rahmenvereinbarunge-n-waeschereidienstleistungen-und-z324850-2026, Stand 01.11.2026.