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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lanreotid, ATC H01CB03 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2026 (zzgl. Verlängerungsoption 1x 12 Monate)

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lanreotid, ATC H01CB03 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2026 (zzgl. Verlängerungsoption 1x 12 Monate)“ hat Ipsen Pharma GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anIpsen Pharma GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerAdvanz Pharma Germany GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.07.2025
Bekanntmachung des Zuschlags29.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Ipsen Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
24.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Triptorelin, ATC –
11.05.2026Arzneimittelvergaben zum 01.07.2026–
11.05.2026Arzneimittelvergaben zum 01.07.2026–

Alle öffentlichen Aufträge von Ipsen Pharma GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Ipsen Pharma GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lanreotid, ATC H01CB03 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2026 (zzgl. Verlängerungsoption 1x 12 Monate)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z368778-2026, Stand 01.11.2026.