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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Colchicin, ATC M04AC01 für die Zeit 01.08.2025 - 31.07.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Colchicin, ATC M04AC01 für die Zeit 01.08.2025 - 31.07.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)“ hat Pharmaselect Deutschland GmbH erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anPharmaselect Deutschland GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerZentiva Pharma GmbH, Heumann Pharma GmbH & Co. Generika KG
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.08.2025
Bekanntmachung des Zuschlags29.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Pharmaselect Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
29.09.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dexamethason (ausge–

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Pharmaselect Deutschland GmbH und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Colchicin, ATC M04AC01 für die Zeit 01.08.2025 - 31.07.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z370416-2026, Stand 01.11.2026.