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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Latanoprost (ausschließlich Einzeldosen), ATC S01EE01 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Latanoprost (ausschließlich Einzeldosen), ATC S01EE01 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027“ hat OmniVision GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anOmniVision GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerThea Pharma GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.06.2025
Bekanntmachung des Zuschlags29.05.2026

Einordnung

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

OmniVision GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Latanoprost (ausschließlich Einzeldosen), ATC S01EE01 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z370610-2026, Stand 01.11.2026.