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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Axitinib, ATC L01EK01 für die Zeit 01.09.2025 - 31.08.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Axitinib, ATC L01EK01 für die Zeit 01.09.2025 - 31.08.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)“ hat Accord Healthcare GmbH erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 03.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAccord Healthcare GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerHexal AG, ratiopharm GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.09.2025
Bekanntmachung des Zuschlags03.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Accord Healthcare GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
28.10.2026Ersatzkassen-Generika Nr. 31 (Bekanntmachung vergebener Aufträge)–
31.08.202635. Generikaausschreibung (2/3er) - Bekanntmachung vergebener Aufträge–
25.08.2026Generikaausschreibung–
10.08.202635. Generikaausschreibung (1er) -Bekanntmachung der vergebenen Aufträge–
07.08.2026Generika-Ersatzkassen 29–
26.05.2026Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt–

Alle öffentlichen Aufträge von Accord Healthcare GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Accord Healthcare GmbH und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Axitinib, ATC L01EK01 für die Zeit 01.09.2025 - 31.08.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z459923-2026, Stand 01.11.2026.