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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Amifampridin, ATC N07XX05 für die Zeit 01.09.2023 - 31.08.2025

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Amifampridin, ATC N07XX05 für die Zeit 01.09.2023 - 31.08.2025“ hat Hormosan Pharma GmbH erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 01.09.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anHormosan Pharma GmbH
Weitere Zuschlagsempfängeraxunio Pharma GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.09.2023
Bekanntmachung des Zuschlags01.09.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Hormosan Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
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10.08.202635. Generikaausschreibung (Sustainability) - Bekannmachung vergebener Aufträge–
31.07.2026Arzneimittelausschreibung 2026_vergebene Aufträge10.344.179 Euro
08.07.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Amifampridin, ATC N–
29.05.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Formoterol + Beclom–

Alle öffentlichen Aufträge von Hormosan Pharma GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Hormosan Pharma GmbH und 2 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Amifampridin, ATC N07XX05 für die Zeit 01.09.2023 - 31.08.2025“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z568429-2025, Stand 01.11.2026.