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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib, ATC L04AA45 für die Zeit 15.10.2023 - 31.10.2025

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib, ATC L04AA45 für die Zeit 15.10.2023 - 31.10.2025“ hat Abacus Medicine A/S erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 31.10.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAbacus Medicine A/S
Weitere ZuschlagsempfängerAlfasigma GmbH (vormals Galapgaos Biopharma Germany GmbH)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung15.10.2023
Bekanntmachung des Zuschlags31.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Abacus Medicine A/S

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a –
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Faricimab, ATC S0–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin, AT–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt a–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC –
24.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Ranibizumab, ATC –

Alle öffentlichen Aufträge von Abacus Medicine A/S

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Abacus Medicine A/S und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib, ATC L04AA45 für die Zeit 15.10.2023 - 31.10.2025“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z722334-2025, Stand 01.11.2026.