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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lenograstim, ATC L03AA10 für die Zeit 01.11.2023 - 31.10.2025

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lenograstim, ATC L03AA10 für die Zeit 01.11.2023 - 31.10.2025“ hat CHUGAI PHARMA GERMANY GMBH erhalten, zusammen mit 8 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 31.10.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anCHUGAI PHARMA GERMANY GMBH
Weitere Zuschlagsempfängerkohlpharma GmbH, Abacus Medicine A/S, CC Pharma GmbH, axicorp Pharma GmbH, EurimPharm Arzneimittel GmbH, Orifarm GmbH …
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.11.2023
Bekanntmachung des Zuschlags31.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an CHUGAI PHARMA GERMANY GMBH

VeröffentlichtAuftragWert
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–

Alle öffentlichen Aufträge von CHUGAI PHARMA GERMANY GMBH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

CHUGAI PHARMA GERMANY GMBH und 8 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lenograstim, ATC L03AA10 für die Zeit 01.11.2023 - 31.10.2025“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-z722456-2025, Stand 01.11.2026.