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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Isosorbidmononitrat, ATC C01DA14 für die Zeit 01.03.2024 - 28.02.2026

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Isosorbidmononitrat, ATC C01DA14 für die Zeit 01.03.2024 - 28.02.2026“ hat AbZ-Pharma GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 03.03.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAbZ-Pharma GmbH
Weitere Zuschlagsempfängerratiopharm GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.03.2024
Bekanntmachung des Zuschlags03.03.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an AbZ-Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
28.10.2026Ersatzkassen-Generika Nr. 31 (Bekanntmachung vergebener Aufträge)–
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01.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rivaroxaban, ATC B0–
24.06.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Rivaroxaban, ATC –
29.05.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Diclofenac (ausschl–
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Alle öffentlichen Aufträge von AbZ-Pharma GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

AbZ-Pharma GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Isosorbidmononitrat, ATC C01DA14 für die Zeit 01.03.2024 - 28.02.2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z148472-2026, Stand 01.11.2026.