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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dimethylfumarat, ATC D05BX01 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dimethylfumarat, ATC D05BX01 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025“ hat Almirall Hermal GmbH erhalten. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit KKH - Kaufmännische Krankenkasse TK-Techniker Krankenkasse HEK-Hanseatische Ersatzkasse hkk - Handelskrankenkasse BARMER im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 13.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAlmirall Hermal GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit KKH - Kaufmännische Krankenkasse TK-Techniker Krankenkasse HEK-Hanseatische Ersatzkasse hkk - Handelskrankenkasse BARMER
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.01.2024
Bekanntmachung des Zuschlags13.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Almirall Hermal GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
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02.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
02.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
13.01.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tildrakizumab, AT–

Alle öffentlichen Aufträge von Almirall Hermal GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Almirall Hermal GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

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Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dimethylfumarat, ATC D05BX01 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z18904-2026, Stand 01.11.2026.