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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bosutinib, ATC L01EA04 für die Zeit 01.10.2024 - 30.09.2026

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bosutinib, ATC L01EA04 für die Zeit 01.10.2024 - 30.09.2026“ hat Zentiva Pharma GmbH erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 13.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anZentiva Pharma GmbH
Weitere Zuschlagsempfängerbetapharm Arzneimittel GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.10.2024
Bekanntmachung des Zuschlags13.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Zentiva Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Thalidomid, ATC L–
28.10.2026Ersatzkassen-Generika Nr. 31 (Bekanntmachung vergebener Aufträge)–
22.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
22.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
22.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
20.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–

Alle öffentlichen Aufträge von Zentiva Pharma GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Zentiva Pharma GmbH und 2 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bosutinib, ATC L01EA04 für die Zeit 01.10.2024 - 30.09.2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z20212-2026, Stand 01.11.2026.