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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Lidocain, ATC N01BB02 für die Zeit 01.09.2024 - 31.08.2026

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Lidocain, ATC N01BB02 für die Zeit 01.09.2024 - 31.08.2026“ hat kohlpharma GmbH erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 03.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag ankohlpharma GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerGrünenthal GmbH, Libra-Pharm GmbH, Grindeks Kalceks Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.09.2024
Bekanntmachung des Zuschlags03.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an kohlpharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a –
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC B–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Faricimab, ATC S0–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin, AT–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt a–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC –

Alle öffentlichen Aufträge von kohlpharma GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

kohlpharma GmbH und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Lidocain, ATC N01BB02 für die Zeit 01.09.2024 - 31.08.2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z608445-2026, Stand 01.11.2026.