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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Timolol + Brinzolamid, ATC S01ED67 für die Zeit 01.11.2024 - 31.10.2026

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Timolol + Brinzolamid, ATC S01ED67 für die Zeit 01.11.2024 - 31.10.2026“ hat Zentiva Pharma GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.09.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anZentiva Pharma GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.11.2024
Bekanntmachung des Zuschlags29.09.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Zentiva Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Thalidomid, ATC L–
28.10.2026Ersatzkassen-Generika Nr. 31 (Bekanntmachung vergebener Aufträge)–
22.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
22.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
22.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
20.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–

Alle öffentlichen Aufträge von Zentiva Pharma GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Zentiva Pharma GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Timolol + Brinzolamid, ATC S01ED67 für die Zeit 01.11.2024 - 31.10.2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z634017-2025, Stand 01.11.2026.