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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Adapalen + Benzoylperoxid, ATC D10AD23 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Adapalen + Benzoylperoxid, ATC D10AD23 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026“ hat Klinge Pharma GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anKlinge Pharma GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerDermapharm AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.02.2024
Bekanntmachung des Zuschlags29.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Klinge Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
20.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
31.07.2026Arzneimittelausschreibung 2026_vergebene Aufträge10.344.179 Euro

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Klinge Pharma GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Adapalen + Benzoylperoxid, ATC D10AD23 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z67327-2026, Stand 01.11.2026.