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Zuschlag

Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der IKK classic und der Abacus Medicine A/S zu Adtralza(R)

Den Zuschlag für „Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der IKK classic und der Abacus Medicine A/S zu Adtralza(R)“ hat Abacus Medicine A/S erhalten. Vergeben hat ihn IKK classic im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 12.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAbacus Medicine A/S
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleIKK classic
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags12.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Abacus Medicine A/S

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a –
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Faricimab, ATC S0–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin, AT–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt a–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC –
24.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Ranibizumab, ATC –

Alle öffentlichen Aufträge von Abacus Medicine A/S

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Abacus Medicine A/S.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der IKK classic und der Abacus Medicine A/S zu Adtralza(R)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-eines-nicht-exklusiven-rabattvertrages-gemaess-130a-abs-8-sgb-z15697-2026, Stand 01.11.2026.