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Zuschlag · Pflege und soziale Dienste

Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")

Den Zuschlag für „Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")“ hat DoctorBox GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 16.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDoctorBox GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags16.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an DoctorBox GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
03.03.2026Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitale Darmkrebsfrüherkennung (d-iFOBT)–
22.12.2025Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherkennung"–

Alle öffentlichen Aufträge von DoctorBox GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (85100…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Pflege und soziale Dienste

Alle offenen Ausschreibungen Pflege und soziale Dienste · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

DoctorBox GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Pflege und soziale Dienste.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-eines-vertrages-zur-besonderen-versorgung-nach-140a-sgb-v-z34214-2026, Stand 01.11.2026.