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Zuschlag

Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Den Zuschlag für „Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)“ hat Allomedic GmbH erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 17.07.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 216.000 Euro.

Zuschlag anAllomedic GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerAristo Pharma GmbH, ratiopharm GmbH
Auftragswert216.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags17.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Allomedic GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
24.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Ranibizumab, ATC –
24.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tacrolimus, ATC L–
02.09.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Omalizumab, ATC R–
16.06.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC –
30.01.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Teriparatid, ATC –
31.10.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale –

Alle öffentlichen Aufträge von Allomedic GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Allomedic GmbH und 2 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 216.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-von-nicht-exklusiven-rabattvertraegen-gemaess-130a-abs-8-sgb-z496771-2026, Stand 01.11.2026.