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Zuschlag

Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen

Den Zuschlag für „Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen“ hat complex care solutions GmbH erhalten. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 30.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag ancomplex care solutions GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags30.10.2026

Einordnung

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

complex care solutions GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (85121…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/aerztliches-zweitmeinungsverfahren-bei-orthopaedischen-erkrankungen-z755244-2026, Stand 01.11.2026.