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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lösungen zur parenteralen Ernährung (ATC-Code: B05BA10)

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lösungen zur parenteralen Ernährung (ATC-Code: B05BA10)“ hat INOPHA GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 03.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anINOPHA GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags03.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an INOPHA GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
17.06.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Filgrastim, ATC L–
16.06.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC –

Alle öffentlichen Aufträge von INOPHA GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

INOPHA GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Lösungen zur parenteralen Ernährung (ATC-Code: B05BA10)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130a-abs-8-sgb-v-zum-wirkstoff-z460415-2026, Stand 01.11.2026.