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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ciclosporin

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ciclosporin“ hat Théa Pharma GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 13.11.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 221.000 Euro.

Zuschlag anThéa Pharma GmbH
Auftragswert221.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags13.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Théa Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
07.11.2025Ersatzkassen-Generika Nr. 25 (Bekanntmachung vergebener Aufträge)–

Alle öffentlichen Aufträge von Théa Pharma GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Théa Pharma GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 221.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ciclosporin“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130a-abs-8-sgb-v-zum-wirkstoff-z754140-2025, Stand 01.11.2026.