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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tezepelumab

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tezepelumab“ hat AstraZeneca GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 09.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAstraZeneca GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags09.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an AstraZeneca GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin, AT–
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dapagliflozin + M–
06.08.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ticagrelor, ATC B01–
07.07.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–

Alle öffentlichen Aufträge von AstraZeneca GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

AstraZeneca GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tezepelumab“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130c-abs-1-sgb-v-i-v-m-130a-abs-z696618-2026, Stand 01.11.2026.