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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir“ hat AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 30.03.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags30.03.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
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Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130c-abs-1-sgb-v-zu-der-z218015-2026, Stand 01.11.2026.