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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dupilumab

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dupilumab“ hat Sanofi-Aventis Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 26.11.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 221.000 Euro.

Zuschlag anSanofi-Aventis Deutschland GmbH
Auftragswert221.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags26.11.2025

Einordnung

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Wer bei dieser Leistung gewinnt

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 221.000 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

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Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Dupilumab“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130c-abs-1-sgb-v-zum-wirkstoff-z785931-2025, Stand 01.11.2026.