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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib“ hat Alfasigma GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 02.02.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 216.000 Euro.

Zuschlag anAlfasigma GmbH
Auftragswert216.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags02.02.2026

Einordnung

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Alfasigma GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 216.000 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-nach-130c-abs-1-sgb-v-i-v-m-130a-abs-8-z74698-2026, Stand 01.11.2026.