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Zuschlag

Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Arzneimittel Fanhdi (B02BD06) zur Behandlung der Hämophilie

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Arzneimittel Fanhdi (B02BD06) zur Behandlung der Hämophilie“ hat Grifols Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Sachsen - Anhalt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 03.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anGrifols Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Sachsen - Anhalt
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags03.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Grifols Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
29.09.2026Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Blutgerinnungsfaktor VIII (human) (Fa216.000 Euro
17.09.2026Arzneimittelvergaben Blutprodukte zum 01.01.2027–
17.09.2026Arzneimittelvergaben Blutprodukte zum 01.01.2027–
02.03.2026Arzneimittelvergaben / Blutprodukte zum 1.Januar 2026–
02.03.2026Arzneimittelvergaben / Blutprodukte zum 1.Januar 2026–

Alle öffentlichen Aufträge von Grifols Deutschland GmbH

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Grifols Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

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Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Arzneimittel Fanhdi (B02BD06) zur Behandlung der Hämophilie“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvertrag-nach-130a-abs-8-sgb-v-i-v-m-130c-abs-1-sgb-v-z607378-2026, Stand 01.11.2026.