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Zuschlag

Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu den Arzneimitteln Nuwiq (B02BD02), Octanate (B02BD02), Octanine F (B02BD04) und Wilate (B02BD06) bei Hämophilie

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu den Arzneimitteln Nuwiq (B02BD02), Octanate (B02BD02), Octanine F (B02BD04) und Wilate (B02BD06) bei Hämophilie“ hat Octapharma GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Sachsen - Anhalt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 03.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anOctapharma GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Sachsen - Anhalt
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags03.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Octapharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
29.09.2026Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Wirkstoffen Blutgerinnungsfaktor VI216.000 Euro
17.09.2026Arzneimittelvergaben Blutprodukte zum 01.01.2027–
02.03.2026Arzneimittelvergaben / Blutprodukte zum 1.Januar 2026–

Alle öffentlichen Aufträge von Octapharma GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Octapharma GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu den Arzneimitteln Nuwiq (B02BD02), Octanate (B02BD02), Octanine F (B02BD04) und Wilate (B02BD06) bei Hämophilie“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvertrag-nach-130a-abs-8-sgb-v-i-v-m-130c-abs-1-sgb-v-z608473-2026, Stand 01.11.2026.