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Zuschlag

Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026

Den Zuschlag für „Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026“ hat Merck Healthcare Germany GmbH erhalten. Vergeben hat ihn PBMG eG im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 03.03.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anMerck Healthcare Germany GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestellePBMG eG
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags03.03.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Merck Healthcare Germany GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a –
20.10.2026Vergaben von Arzneimitteln und apothekenüblichen Produkten zum 01.01.2027 und 01.07.2027–
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
29.01.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Follitropin alfa,–

Alle öffentlichen Aufträge von Merck Healthcare Germany GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Merck Healthcare Germany GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelvergaben-zum-01-01-2026-und-01-07-2026-z147709-2026, Stand 01.11.2026.