Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag · Garten- und Landschaftsbau

AWF Pflegearbeiten DGF St2111 St2327

Den Zuschlag für „AWF Pflegearbeiten DGF St2111 St2327“ hat Wurm Garten + Landschaft GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Staatliches Bauamt Landshut im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 05.08.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 28.203 Euro.

Zuschlag anWurm Garten + Landschaft GmbH
Auftragswert28.203 Euro
VergabestelleStaatliches Bauamt Landshut
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zuschlagsentscheidung03.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags05.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Wurm Garten + Landschaft GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
26.05.2026Artenvielfalt Auswahlflächen Bund199.275 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Wurm Garten + Landschaft GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (77310…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Garten- und Landschaftsbau

Alle offenen Ausschreibungen Garten- und Landschaftsbau · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Wurm Garten + Landschaft GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 28.203 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Garten- und Landschaftsbau.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: AWF Pflegearbeiten DGF St2111 St2327“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/awf-pflegearbeiten-dgf-st2111-st2327-z543390-2026, Stand 01.11.2026.