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Zuschlag

Bekanntmachung vergebener Aufträge nach §130 a Abs. 8 SGB V und §130 c SGB V zu den Präparat mit dem Wirkstoff Depemokimab

Den Zuschlag für „Bekanntmachung vergebener Aufträge nach §130 a Abs. 8 SGB V und §130 c SGB V zu den Präparat mit dem Wirkstoff Depemokimab“ hat GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn GWQ ServicePlus AG im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 27.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anGlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleGWQ ServicePlus AG
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags27.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
29.10.2026Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zur Wirkstoffkombination –
31.08.202635. Generikaausschreibung (2/3er) - Bekanntmachung vergebener Aufträge–
24.06.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
24.06.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
26.05.2026Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt–
12.05.2026Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Depemokimab–

Alle öffentlichen Aufträge von GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Bekanntmachung vergebener Aufträge nach §130 a Abs. 8 SGB V und §130 c SGB V zu den Präparat mit dem Wirkstoff Depemokimab“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/bekanntmachung-vergebener-auftraege-nach-130-a-abs-8-sgb-v-und-130-c-z360859-2026, Stand 01.11.2026.