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Zuschlag

Beschaffung eines digitalen, adaptiven Lernsystems für den Mathematikunterricht im Saarland

Den Zuschlag für „Beschaffung eines digitalen, adaptiven Lernsystems für den Mathematikunterricht im Saarland“ hat bettermarks GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Das Saarland, vertr. d. d. Ministerium Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, vertr. d.d. IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 21.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anbettermarks GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDas Saarland, vertr. d. d. Ministerium Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, vertr. d.d. IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ)
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV48931000 Schulungssoftwarepaket
Zuschlagsentscheidung28.08.2026
Bekanntmachung des Zuschlags21.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an bettermarks GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
19.02.2026Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform–
12.01.2026Weiternutzung der Landeslizenz für die Lernsoftware "Bettermarks"–
09.10.2025Ex-post: ZSL - Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm–

Alle öffentlichen Aufträge von bettermarks GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

bettermarks GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (48931…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Beschaffung eines digitalen, adaptiven Lernsystems für den Mathematikunterricht im Saarland“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/beschaffung-eines-digitalen-adaptiven-lernsystems-fuer-den-z647163-2026, Stand 01.11.2026.