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Zuschlag

Beschaffung eines VoIP-Telekommunikationssystems für das Justizzentrum Essen

Den Zuschlag für „Beschaffung eines VoIP-Telekommunikationssystems für das Justizzentrum Essen“ hat Veit & Börs-NetCom GmbH & Co.KG erhalten. Vergeben hat ihn Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 05.11.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anVeit & Börs-NetCom GmbH & Co.KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestellePräsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags05.11.2026

Einordnung

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Veit & Börs-NetCom GmbH & Co.KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (32000…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Beschaffung eines VoIP-Telekommunikationssystems für das Justizzentrum Essen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/beschaffung-eines-voip-telekommunikationssystems-fuer-das-justizzentrum-z767619-2026, Stand 06.11.2026.