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Zuschlag

Beschaffung von 2 mobilen Netzersatzanlagen (NEA)

Den Zuschlag für „Beschaffung von 2 mobilen Netzersatzanlagen (NEA)“ hat POLYMA Energiesysteme GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 02.03.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anPOLYMA Energiesysteme GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandkreis Anhalt-Bitterfeld
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV31121100 Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags02.03.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an POLYMA Energiesysteme GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
27.10.2026Anschaffung einer mobilen Netzersatzanlage 630 kVA–
16.10.2026Beschaffung von Abrollbehältern - AB-Kraftstoff und AB-Strom - für den Fachbereich Gefahrenabwehr des Landkrei–
09.10.20265 Mobile Netzersatzanlagen (NEA) auf Anhänger, 50Hz–
03.09.2026Offenes Verfahren für die Lieferung eines Abrollbehälters Energie für die Abteilung Feuerwehr und Katastrophen601.569 Euro
31.08.2026Mobiler TWIN-Stromerzeuger 660 + 250 kVA (Stage V) auf 2-Achs-Fahrgestell571.934 Euro
30.06.2026Lieferung von zwei mobilen Stromerzeugern mit Lichtmast und einen mobilen Stromerzeuger276.410 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von POLYMA Energiesysteme GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

POLYMA Energiesysteme GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (31121…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Beschaffung von 2 mobilen Netzersatzanlagen (NEA)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/beschaffung-von-2-mobilen-netzersatzanlagen-nea-z143872-2026, Stand 01.11.2026.