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Zuschlag

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen

Den Zuschlag für „Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen“ hat Deutsche Telekom Business Solutions GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 26.03.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDeutsche Telekom Business Solutions GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerWiTCOM GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags26.03.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Deutsche Telekom Business Solutions GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
05.10.2026Rahmenvereinbarung über die Lieferung aktiver Netzwerkkomponenten–
05.10.20263.RV-P - Miniwettbewerb - Hybrid-SOC - Managed Service- Los 3–
02.10.2026Verlängerung und Aufstockung der Lizenzen Element Pro, Self-Hosted Subscription–
04.09.2026Bereitstellung eines Corporate Network für die SVLFG–
05.08.2026Palo Alto–
23.07.2026Brückenbetrieb Landesdatennetz Sachsen-Anhalt90.403.936 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Deutsche Telekom Business Solutions GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (32000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Deutsche Telekom Business Solutions GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/beschaffung-von-wan-kommunikationsverbindungen-fuer-das-land-hessen-z209729-2026, Stand 01.11.2026.