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Zuschlag

Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Den Zuschlag für „Bildschirmarbeitsplatzbrillen“ hat Apollo Optik Holding GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen- im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 02.11.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anApollo Optik Holding GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33734000 Brillen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags02.11.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Apollo Optik Holding GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
15.04.2026Rahmenvereinbarung zur Versorgung diverser Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitspl–

Alle öffentlichen Aufträge von Apollo Optik Holding GmbH & Co. KG

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Apollo Optik Holding GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Bildschirmarbeitsplatzbrillen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/bildschirmarbeitsplatzbrillen-z758326-2026, Stand 02.11.2026.