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Zuschlag

Bundesstadt Bonn - Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn

Den Zuschlag für „Bundesstadt Bonn - Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn“ hat Hestomed & Helbig Medizintechnik GmbH + Co KG erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 22.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anHestomed & Helbig Medizintechnik GmbH + Co KG
Weitere Zuschlagsempfängerreintex GmbH, 1A Medizintechnik GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33196000 Medizinische Hilfsmittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags22.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Hestomed & Helbig Medizintechnik GmbH + Co KG

VeröffentlichtAuftragWert
11.05.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Landkreis Nordwestmecklenburg39.667 Euro
20.01.2026Rahmenvertrag für die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst des Kreises Unna, die Feuerwehr –
04.12.2025Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen Verbrauchsartikeln für den Rettungsdienst des Kreises Waren255.352 Euro
24.11.2025Erste-Hilfe-Ausstattung (Kfz-Verbandskasten, Erste-Hilfe-Koffer)–
30.09.2025Wärmebetten und Inkubator für die Kinderklinik Herford1.000 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Hestomed & Helbig Medizintechnik GmbH + Co KG

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Hestomed & Helbig Medizintechnik GmbH + Co KG und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Bundesstadt Bonn - Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/bundesstadt-bonn-lieferung-von-medizinischem-verbrauchsmaterial-fuer-z507385-2026, Stand 01.11.2026.