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Zuschlag

Bundesweiter Paketversand der TK

Den Zuschlag für „Bundesweiter Paketversand der TK“ hat DPD Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Techniker Krankenkasse im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 28.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDPD Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleTechniker Krankenkasse
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV64121200 Paketzustellung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags28.11.2025

Einordnung

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (64121…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

DPD Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Bundesweiter Paketversand der TK“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/bundesweiter-paketversand-der-tk-z792555-2025, Stand 06.11.2026.