Zuschlag
Content berufsorientierende Medien
Den Zuschlag für „Content berufsorientierende Medien“ hat BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 18.09.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH |
|---|---|
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus |
| Verfahren | Offenes Verfahren |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 65000000 Versorgungsunternehmen |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 18.09.2025 |
Einordnung
- BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH hat in den letzten 18 Monaten 2 Zuschläge auf TED erhalten.
Weitere Zuschläge an BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH
| Veröffentlicht | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 03.09.2026 | Berufskundliche Bildproduktion | – |
Alle öffentlichen Aufträge von BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH
Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
Wer bei dieser Leistung gewinnt
- GGEW, Gruppen Gas und Elektrizitätswerk Bergstrasse AG 1
- BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH 1
Gleiche CPV-Gruppe (65000…), letzte 18 Monate.
(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Content berufsorientierende Medien“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/content-berufsorientierende-medien-z609839-2025, Stand 01.11.2026.