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Zuschlag

Drohnen-Detektionssystem

Den Zuschlag für „Drohnen-Detektionssystem“ hat Aaronia AG erhalten. Vergeben hat ihn D.LIVE GmbH & Co. KG im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 03.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAaronia AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleD.LIVE GmbH & Co. KG
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV35125000 Überwachungssysteme
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags03.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Aaronia AG

VeröffentlichtAuftragWert
12.03.2026Signalverarbeitung BKG157.126 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Aaronia AG

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Aaronia AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (35125…), letzte 18 Monate.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Drohnen-Detektionssystem“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/drohnen-detektionssystem-z536591-2026, Stand 01.11.2026.