Zuschlag
Elektroplanungsleistungen für die Errichtung eines Umspannwerks
Den Zuschlag für „Elektroplanungsleistungen für die Errichtung eines Umspannwerks“ hat ASCORI GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn SWE Netz GmbH im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 30.10.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 500.000 Euro.
| Zuschlag an | ASCORI GmbH & Co. KG |
|---|---|
| Auftragswert | 500.000 Euro |
| Vergabestelle | SWE Netz GmbH |
| Verfahren | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 30.10.2026 |
Einordnung
- Für dieses Gewerk liegen noch zu wenige Zuschläge für einen Vergleich vor.
Kurz beantwortet
Wer hat den Zuschlag erhalten?
ASCORI GmbH & Co. KG.
Wie hoch war der Auftragswert?
Laut Bekanntmachung 500.000 Euro.
Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?
Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
Wer bei dieser Leistung gewinnt
- ASCORI GmbH & Co. KG 1
- Ramboll Deutschland GmbH 1
- Newten Gebäudetechnik GmbH 1
- DSR Ingenieurgesellschaft mbH 1
- ABV Projektmanagement GmbH 1
- NETWEN Gebäudetechnik GmbH 1
Gleiche CPV-Gruppe (71323…), letzte 18 Monate.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Elektroplanungsleistungen für die Errichtung eines Umspannwerks“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/elektroplanungsleistungen-fuer-die-errichtung-eines-umspannwerks-z755756-2026, Stand 01.11.2026.